§1 Mietgegenstand und Schlüssel
(1)
Vermietet wird Ferienhaus N9, Ferienpark Jade N9, 26969 Butjadingen.
Die Räume sind eingerichtet, wie im Internet des Vermieters beschrieben für insgesamt 5 Personen inkl. Kinder.
(2)
Bett und Badwäsche werden vom Vermieter nicht gestellt, können jedoch als Zusatzleistung gebucht werden.
(3)
Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 1 Haustürschlüssel, dieser wird durch den Verwalter ausgehändigt.
§2 Mietzeit, An- und Abreise
(1)
Das Mietobjekt wird für die Zeit vom (Anreisetag) bis zum (Abreisetag) an dem Mieter vermietet.
(2)
Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 16:00 Uhr.
Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr.
(3)
Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter/Verwalter zu übergeben und den/die Schlüssel an den Vermieter/Verwalter auszuhändigen. Hierzu zählt, dass auch die Spülmaschine ausgeräumt ist, ist dies nicht der Fall wird dies mit 10,00€ in Rechnung gestellt bzw. mit der Kaution verrechnet werden.
(4)
Sollte der Schlüssel während der Mietzeit durch den Mieter verloren oder beschädigt werden, ist dies unverzüglich dem Vermieter/Verwalter anzuzeigen. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
§3 Mietpreis und Zahlungsweise
(1)
Der Mietpreis setzt sich wie folgt zusammen:
- Miete für den gesamten Mietzeitraum
- Kaution
- Endreinigung
- Kurtaxe
- Evtl. Zusatzleistungen ( Bettwäsche,…)
Der Zahlbetrag kann der beiliegenden Rechnung entnommen werden, diese ist Bestandteil des Mietvertrages.
Die Endreinigung sowie die Kurtaxe muss vor Ort in Bar entrichtet werden. Die Endreinigung wird Pauschal mit 50,00€ berechnet. Der zu zahlende Kurbeitrag kann in der Verordnung der Gemeinde Butjadingen nachgelesen werden. Die Endreinigung sowie Kurtaxe wird nicht auf der Rechnung aufgeführt.
Die Kosten für Strom, Wasser und Heizung werden nach Verbrauch nach der Abreise abgerechnet und mit der Kaution Verrechnet. Die Kautionsabrechnung wird nach der Abreise erstellt, die verbleibende Kaution wird per Überweisung erstattet. Die Erstattung erfolgt auf das Konto welche die Kaution eingezahlt hat.
(2)
Die Zahlungsanweisungen/Bankverbindung und Sonstige Informationen finden Sie in Ihrer Rechnung – Anlage.
(3)
Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu Kündigen und wenn möglich anderweitig zu vermieten. Sollte eine anderweitige Vermietung erfolglos verlaufen, steht dem Vermieter einen Schadensanspruch zu.
§4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
(1)
Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
bis 49 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises
bis 35 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
bis 21 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
bis 14 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
Ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100% des Mietpreises
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
(2)
Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
(3)
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(4)
Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich über den Postweg erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
§5 Haftung und Pflichten des Mieters
(1)
Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitenden Personen.
Der Mieter ist Verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung sowie die Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter geltend zu Machen.
(2)
Mängel, die bei Übernahme des Mietobjektes und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht Ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandeten Punkte nicht zu.
(3)
Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet.
(4)
Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten, diese befindet sich im Anhang und liegt im Mietobjekt aus.
Feriendorfordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Feriendorfordnung zu halten, diese befindet sich im Anhang sowie im Mietobjekt und im Feriendorf.
(5)
Ein Vertragsabschluss ist ausschließlich ab einem Alter von 22 Jahren möglich. Der Vermieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten wenn der Mieter dem Vermieter Täuscht, wenn der Mieter jünger als 22 Jahre ist. Der Vermieter kann bei Täuschung Schadensersatz fordern sowie weitere rechtliche Schritte einleiten.
§6 Internet
(1)
Die Nutzung des Internet, über WLAN ist kostenfrei. Sollte es während der Mietzeit Probleme mit dem Internet geben, hat der Mieter keinen Anspruch auf einen Mietminderung.
(2)
Die Anlage „Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN“ ist Bestandteil des Mietvertrages. Sollte die Vereinbarung nicht Unterzeichnet werden, steht dem Mieter keine Nutzung des Internets zu.
§7 Schriftform, Salvatorische Klausel
(1)
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(2)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Reglung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(3)
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, Vertragssprache ist deutsch.
§8 Individualvereinbarung
Keine.
§9 Anlagen
- Rechnung (Nach Abschluss)
- Hausordnung/Feriendorfordnung
- Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
Liebe Feriengäste!
Unser Ferienhaus soll Ihnen ein zweites zu Hause sein. Sie sollen sich wohlfühlen und ausruhen können. Wir haben uns mit der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie alles vorfinden, was Sie benötigen. Die nachstehende Hausordnung soll eine Hilfestellung für einen harmonischen Aufenthalt sein. Außerdem haben wir einige Regeln aufgeführt von denen wir hoffen, dass sie Ihr Verständnis finden. Durch eine ordentliche Behandlung der Wohnung helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen und anderen Gästen zufriedenstellende Räumlichkeiten anzubieten.
Allgemein
Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Sämtliche Dinge, die sich im Ferienhaus oder auf der Terrasse befinden, oder dazugehören, dürfen und sollen von den Gästen benutzt werden. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um und behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden, die Mietbedingungen einhalten.
Küche
Bitte gehen Sie pfleglich mit der Kücheneinrichtung und den technischen Geräten um. Da eine verschmutzte Küche niemanden erfreut, stellen Sie bitte Geschirr, Töpfe und Besteck nur in sauberem und trockenem Zustand in die Schränke. Stellen Sie heiße Töpfe und andere heiße Gegenstände bitte nicht ohne Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte. Benutzen Sie zum Schneiden immer ein Schneidebrett als Unterlage. Hinterlassen Sie den Innenraum von Backofen und Mikrowelle bitte im sauberen Zustand.
Beschädigungen
Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir würden uns freuen, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen, nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
Lüften
Zur Vermeidung von Schimmelbildung bitten wir Sie die Räume ausreichend zu lüften, mindestens 1x Stoßlüftung am Tag für 5-10 min und insbesondere nach dem Duschen.
Sorgfaltspflicht
Wir bitten unsere Gäste, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Angehörigen die Mietbedingungen einhalten. Die Eingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses per Schlüssel verschlossen werden. Ebenso sind auch alle Fenster bei Verlassen der Wohnung zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter oder Einbruch zu vermeiden. Mit den Ressourcen Wasser und Strom ist schonend umzugehen.
Entsorgung
Der Abfall wird nach Restmüll, Glas, Papier und Verpackungen mit dem grünen Punkt getrennt. Entsprechende Behältnisse stehen Ihnen zur Verfügung. Mülleimer und Kosmetikeimer im Bad bitte nur mit Mülltüten benutzen und diese verschlossen in die Restmülltonne entsorgen. In die Küchenspüle, die Toiletten, die Waschbecken und Dusche dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden! Vermeiden sie alles, was zu Verstopfungen der Leitungen führen kann (keine Hygieneartikel in die Toilette).
Reinigung
Sollten Ihnen mal ein Missgeschick (extremer Schmutz, Flüssigkeiten auf Boden oder Arbeitsflächen usw.) passieren, bitten wir Sie dies sofort zu beseitigen. Wir bitten Sie, die Ferienwohnung bei Abreise besenrein zu hinterlassen und alles benutzte Geschirr wieder sauber in die Schränke einzuräumen.
Ruhezeiten
Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittag-, Nacht- und Sonntagsruhe einzuhalten. Auch in der Ferienwohnung selbst sollte aus Rücksicht zwischen 22:00 und 7:00 Uhr Ruhe gehalten werden.
Internet/WLAN
Im Ferienhaus ist ein kabelloser Internetanschluss (WLAN) vorhanden. Die Nutzung des Internets mit Ihrem eigenen WLAN-fähigen Endgerät (Notebook, PDA, Smartphone etc.) über den WLAN-Anschluss ist für den Mieter kostenlos. Sie nutzen das Internet auf eigene Gefahr, der Vermieter schließt jede Haftung im Zusammenhang mit der Internetnutzung des Mieters aus. Für die Nutzung des Internetzugangs über WLAN sind zusätzlich die WLAN Nutzungsregeln zu berücksichtigen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir uns gegen Missbrauch mit einer Unterschrift ihrerseits absichern (müssen).
Raucher
Rauchen ist in dem Ferienhaus nicht erlaubt. Bitte verlassen Sie zum Rauchen das Ferienhaus. Entsorgen Sie bitte die vollständig erkalteten Zigarettenreste in die Mülltonne.
Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
Parkmöglichkeiten
Es kann direkt vor dem Ferienhaus geparkt werden, weitere öffentliche Stellflächen befinden sich in der Nähe. Soweit Ihnen ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Hausrecht
Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss.
Schlüssel
Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/der Gäste.
An- und Abreise
Die Anreise erfolgt nach Absprache. Am Abreisetag bitten wir unsere Gäste die Ferienwohnung/das Ferienhaus bis spätestens 10 Uhr freizugeben. Bei Ihrer Abreise sollte die Ferienwohnung/das Ferienhaus wieder so aussehen, wie Sie sie vorgefunden haben.
Mit der Buchung der Ferienwohnung gehen wir davon aus, dass die Hausordnung anerkannt wird.
1. Im gesamten Feriendorf gilt Schrittgeschwindigkeit! Kinder haben immer Vorfahrt!
2. Der Binnensee samt Uferbereich, die Gräben, die Liegewiesen, die Stege und der Ponton sind unbewacht und unaufbesichtigt. Deshalb ist das Betreten und Baden in diesem gesamten Bereich auf eigene Gefahr! Eltern haften für Ihre Kinder.
3. Wir freuen uns, wenn die angebotenen Spiel- und Freizeitmöglichkeiten genutzt werden. Denken Sie bitte daran, dass die Spiel- und Freizeitflächen unbewacht und unbeaufsichtigt sind und das Betreten in diesen Bereichen auf eigene Gefahr geschieht. Eltern haften für Ihre Kinder
4. Hunde: *
5. Liegewiesen am Binnensee! Bitte achten Sie darauf, dass niemand die neu angeleggten Pflanzen betritt bzw. übersteigt. Der Zugang zum Binnensee ist im Bereich der der Liegewiesen durch zwei Öffnungen zwischen den Pflanzensträngen möglich! Bitte Müll und vor allem Zigarettenkippen in den dafür vorgesehenen Müllbehältern entsorgen.
6. Angeln: Für das Angeln im Binnensee gibt die Verwaltung gegen Gebühr Angelkarten aus. Angeln ohne gültige Angelkarte gilt als Fischwilderei. Das Angeln ist nur an bestimmten stellen erlaubt! Auskünfte erteilt die Verwaltung.
7. Für jedes Haus ist ein Parkplatz vorhanden. Stellen Sie bitte Ihr Fahrzeug nur auf die dafür vorgesehenen Plätze. Achten Sie darauf, dass Rasen- und Pflanzflächen nicht befahren werden. Das Waschen von Kraftfahrzeugen ist im Feriendorf nicht gestattet. Das Fahren von Mopeds ist verboten.
Stand: 26.04.2020 Schaukasten der Verwaltung
*Da in unserem Ferienhaus keine Haustiere gestattet sind, wird dieser Punkt nicht weiter ausgeführt.
Änderungen jederzeit möglich!
Achten Sie bitte immer auf die aktuell ausgehängte Feriendorfordnung an der Verwaltung.
über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren
(z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät
gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt
insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.